Therapieangebote
Hier finden Sie folgend meine Behandlungsschwerpunkte

Logopädische Therapie bei Kindern und Jugendlichen

  • Artikulationsstörungen (z.B. S-Fehler, lispeln)
  • Phonologische Störungen (z.B. Smetterling statt Schmetterling, Loboter statt Roboter)
  • Myofunktionelle Störungen (z.B. interdentale Zungenruhelage, viszerales Schluckmuster, offene Mundhaltung)
  • Sprachverständnisstörungen
  • ‌Sprachentwicklungsstörungen und -verzögerungen ab dem 2. Lebensjahr (z.B. Kind spricht weniger als 50 Wörter mit 2 Jahren)
  • ‌Interaktionsstörungen (z.B. fehlende Kontakt- und Kommunikationsaufnahme des Kindes, kein oder wenig Blickkontakt)
  • ‌Kindliche Stimmstörungen (z.B. Schreiknötchen)

Logopädische Therapie bei 
Erwachsenen

  • ‌Myofunktionelle Störungen (z.B. im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung)
  • Artikulationsstörungen (z.B. S-Fehler, nuscheln, verwaschene Aussprache)

Organisation

Ich bin Wahllogopädin. Das bedeutet, dass Sie selbst für die Kosten der Therapie aufkommen. Bei Ihrem gesetzlichen Sozialversicherungsträger können Sie um Teilrefundierung der Kosten ansuchen. Die Therapiekosten werden von Ihrer zuständigen Kasse teilweise rückerstattet. Je nach Versicherung werden 40 - 70% der Kosten refundiert. Bei Vorhandensein einer Zusatzversicherung werden bis zu 100% der Therapiekosten ersetzt.

Für eine optimale Vorgehensweise beachten Sie bitte die untenstehenden Punkte. Die Anleitung soll Ihnen helfen, die logopädische Therapie effektiv abzuwickeln. 

1. Kontaktaufnahme

Rufen Sie mich an (0670 6555107) oder schreiben Sie mir eine E-Mail (office@logopaedie-cantonati.at), um einen Termin für die erste logopädische Einheit (Diagnostik) zu vereinbaren.

Sie können hierfür ebenso das Kontaktformular auf der Website nutzen.

Bitte hinterlassen Sie eine Nachricht auf meiner Sprachbox, falls Sie mich telefonisch nicht gleich erreichen können. 

2. Verordnung

Die Verordnung muss von einem Facharzt ausgestellt sein (HNO-Facharzt, Kinderarzt, Kieferorthopäde, Zahnarzt).

Kontrollieren Sie die Verordnung selbstständig auf Vollständigkeit und bringen Sie diese zum 1. Termin mit. Folgende Punkte müssen auf der Verordnung vermerkt sein:

  • Persönliche Daten: Name, Sozialversicherungsnummer, Mitversicherter, Geburtsdatum, gesetzlicher Sozialversicherungsträger
  • Diagnose
  • Anzahl und Dauer der Therapieeinheiten sowie Zuweisung zur logopädischen Therapie: 10x logopädische Therapie a 60 Minuten

3. Chefärztliche Bewilligung

Lassen Sie sich die Verordnung sogleich von Ihrer zuständigen Kasse chefärztlich bewilligen, damit Sie bei Ihrer Kasse um Teilrefundierung der Kosten ansuchen können. Spätestens zum 2. logopädischen Termin muss die Verordnung bewilligt sein.

Bitte beachten Sie: Seit geraumer Zeit gibt es keine Bewilligungspflicht für Versicherte der ÖGK und der BVAEB. Bitte erkundigen Sie sich dennoch vorab bei Ihrer Kasse, ob gerade eine Chefarztbewilligung erforderlich ist oder nicht.

Versicherte der SVS benötigen für die Bewilligungseinreichung einen von mir nach erfolgtem Ersttermin ausgestellten Behandlungsplan.

Versicherte der KFA benötigen zur Bewilligung keinen Behandlungsplan und beantragen die Bewilligung sogleich nach Erhalt der Verordnung.

Bringen Sie die chefärztliche Bewilligung bitte zum 1. oder spätestens zum 2. Termin mit.

4. Logopädische Therapie

Bitte bringen Sie die Verordnung inklusive Bewilligung und eventuell Vorbefunde zur ersten logopädischen Einheit mit.

In den ersten Einheiten wird eine Diagnostik durchgeführt. In der Anamnese werde ich einige Fragen zur Entwicklung und Vorgeschichte stellen, um die Therapie individuell anpassen und planen zu können.
Aufgrund des Anamnesegesprächs werden die Diagnostikmaterialien von mir ausgewählt und die Diagnostik durchgeführt und ausgewertet, um einen Ist-Stand zu erfassen. In weiterer Folge wird ein Therapieplan erstellt und gemeinsam die Therapiefrequenz und -länge der Therapieeinheiten besprochen und festgesetzt.

Die festgelegten Ziele werden dann Schritt für Schritt in der Therapie erarbeitet. Das Üben zuhause unterstützt den Therapieprozess und kann die Therapiedauer deutlich verkürzen. Ein regelmäßiger Austausch über den Übeverlauf ist mir daher sehr wichtig. 

Absagemodus

Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie mich rechtzeitig darüber telefonisch (Anruf oder SMS) zu informieren.

Ein Termin muss bis zu 24 Stunden vorher abgesagt werden, sonst müssen die Kosten der entfallenen Therapiestunde verrechnet werden. Diese Kosten werden nicht vom Sozialversicherungsträger rückerstattet.

Verrechnung und Kostenrückerstattung

Die Kosten sind am Ende jeder logopädischen Einheit in bar zu begleichen. Sie erhalten von mir immer einen Barbeleg.

Für die Kostenrückerstattung erhalten Sie von mir spätestens nach 10 abgehaltenen Einheiten eine Honorarnote, mit welcher Sie (zusammen mit der Verordnung) bei Ihrer zuständigen Kasse um Teilrefundierung ansuchen können.

Bitte sprechen Sie mich darauf an, wenn Sie bereits nach 5 abgehaltenen Einheiten eine Honorarnote zur Teilrefundierung erhalten möchten.

Mai 2024

Kosten

Die erste logopädische Einheit (Anamnese/Diagnostik) umfasst immer den größeren Tarif von 60 Minuten (siehe unten).

Welcher Tarif bzw. welche Zeiteinheit im Anschluss angewendet wird, richtet sich nach dem individuellen Bedarf und ist Teil der Abklärung in der ersten Einheit.

Anamnese/Diagnostik 60 Minuten (95€)

Therapie 60 Minuten (95€)

Therapie 45 Minuten (75€)

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© Evelyn Cantonati 2024. Alle Rechte vorbehalten.

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